AGB

AGB

Alle Bergführer der Bergführervermittlung Engelberg arbeiten grundsätzlich unter den allgemeinen Buchungsbestimmungen des Schweizer Bergführer Verbandes.

Hierzu die wichtigsten Ausschnitte & Anpassungen:

Allgemein
Eine Buchung bei der Bergführervermittlung Engelberg wird an einen diplomierten Bergführer von dem sorgfältig ausgewählten Team weitervermittelt. Die AGB’s der einzelnen Führern können leicht abweichen.

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular der Website EngelbergMountainGuide.ch
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung bestätigen wir diese umgehend per E-mail und gilt als verbindlich. Da Angebote und Kurse ausgebucht sein können, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Ihre Personalien werden von uns für Dritte nicht einsehbar in unserer Kundendatenbank abgelegt. Ihre Verwendung beschränkt sich ausschliesslich auf die geschäftlichen Tätigkeiten (Information für Touren, Rücksprachen, Versand Newsletter).

Bezahlung
Bei Eingang der Buchungsbestätigung senden wir Ihnen eine Rechnung per PDF zu. Diese ist bis spätestens 30 Tage vor Tour- oder Kursbeginn zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen müssen umgehend per Kreditkarte oder Bar bezahlt werden.

Rücktritt
Bei einem Vertragsrücktritt werden folgende Kosten verrechnet:

Absage 60 bis 31 Tage vor Tour- oder Kursbeginn:
25 % der Honorare

Absage 30 bis 11 Tage vor Tour- oder Kursbeginn:
50 % der Honorare

Absage 10 Tage oder später vor Tour- oder Kursbeginn:
100% der Honorare

Bei vorzeitigem Abbruch während eines Kurses durch einen Teilnehmer wird nichts zurückerstattet. Weiter behalten wir uns vor, einen Kurs bei ungenügender  Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen, wobei sämtliche von angemeldeten Personen bezahlte Beträge vollumfänglich zurückerstattet werden. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseannullationskosten-Versicherung.

Bei extremen äusseren Verhältnissen (z.B. Skigebiet geschlossen, sehr grosse Lawinengefahr) bieten wir eine vergleichbare Tour in einem anderen Gebiet an. (siehe Pkt. Programmänderung) Falls es nicht möglich ist ein solches Programm anzubieten, erstatten wir Ihnen den vollen Betrag zurück.

Weitere Ansprüche des Kunden bleiben ausgeschlossen.

Versicherung
Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist verpflichtet und verantwortlich für einen genügenden Versicherungsschutz zu sorgen, wobei neben einer obligatorischen, und für die entsprechende Tour gültigen Unfall- und Krankenversicherung eine Reiseannullationskosten-Versicherung ausdrücklich empfohlen wird. Weiter empfehlen wir die Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Rettungsfluggesellschaft REGA als Gönner, da diese Mitgliedschaft einen Versicherungsschutz hinsichtlich Rettungs- und Bergungskosten beinhaltet.

Rechtliche Fragen/Haftung/Schadenersatz
Als qualifizierte Bergführer mit eidgenössischem Fachausweis managen wir das Risiko in den Bergen professionell. Als eine draussen in der Natur stattfindende Aktivität können nie, trotz entsprechender Professionalität und Sorgfalt, sämtliche Risiken ausgeschlossen werden. Durch Ihre Buchung anerkennen Sie verbleidende Restrisiken und Gefahren und verzichten auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und anderen Ansprüchen gegenüber dem Veranstalter.

Programmänderungen
Als in der Natur stattfindende Tätigkeiten sind das Skifahren und das Bergsteigen den meteorologischen Einflüssen ausgesetzt, was einerseits ein Teil der Faszination ausmacht, andererseits kurzfristige Programmänderungen mit sich bringen. Daher nehmen die vermittelten Bergführer sich das Recht, solche Programmänderungen bei entsprechenden Verhältnissen zu machen, wobei sie stets bemüht sind, ein adäquates Programm zusammenzustellen. Allfällige Mehrkosten gehen dabei vollumfänglich zu Lasten der Teilnehmenden.

Gerichtsstand
Für alle Streitfälle sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig, und zwar unabhängig der Nationalität der Teilnehmer sowie als auch des Schadensort. Gerichtsstand ist definiert anhand des Standortes des vermittelten Veranstalters.